Compilatio handelt als Auftragsverarbeiter der Bildungsinstitution und verwendet die bereitgestellten Daten nur auf dokumentierte Weisung.
Verarbeitung personenbezogener Daten
Sie können das Informationsblatt "DSGVO-Konformität: Wie wird mit Ihren personenbezogenen Daten umgegangen?" einsehen. Es wird bei Bedarf aktualisiert, bitte abonnieren Sie es, um Updates zu erhalten.
Im Rahmen der Ausführung der Compilatio Dienste können Compilatio Referenzpersonen (Konto-Verwalter) mögliche DSGVO-Anfragen von Studierenden und Lehrpersonen gemäß den beiden folgenden Leitartikeln beantworten:
- Was tun, wenn ein Studierender bei einer Lehrperson die Ausübung eines seiner Rechte einfordert?
- Was tun, wenn eine Lehrperson eines ihrer Rechte gegenüber der Referenzperson / dem Verwalter für Compilatio geltend machen will?
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Die Verpflichtungen des Auftragsverarbeiters gegenüber seinem Auftraggeber sind in Artikel 28 der DSGVO definiert. Insbesondere verlangt sie die Führung des "Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten".
Darin werden alle Verarbeitungsvorgänge aufgeführt, die Compilatio auf dokumentierte Anweisungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines seiner Vertreter ausführt.
Dieses Verzeichnis:
- ist durch Klicken hier abrufbar
- zählt zu den Vertragsbestandteilen und wird zusammen mit den AGB (Allgemeinen Verkaufsbedingungen) ausgehändigt.
Falls für Sie eine der durchgeführten Verarbeitungen gegen die geltenden Vorschriften zu verstoßen scheint, können Sie bei der CNIL (https://www.cnil.fr/) eine Beschwerde einreichen.