Die Verordnung sieht vor, dass bei einer zwingend erforderlichen Verarbeitung kein Widerspruchsrecht geltend gemacht werden kann. (Artikel 21 der DSGVO) Die Studierenden müssen ihren Lehrpersonen persönliche Originalarbeiten zur Beurteilung vorlegen. Auch die Suche nach Ähnlichkeiten in den Arbeiten der Studierenden ist fester Bestandteil des Bewertungsprozesses. Compilatio ermöglicht es der Bildungsinstitution, die notwendige Verarbeitung durchzuführen. Aus Gründen der Klarheit und Transparenz wird empfohlen, dass die Studienordnung der Bildungsinstitution ausdrücklich festlegt, dass die Arbeiten der Studierenden mit Compilatio Diensten analysiert werden können, um allfällige Ähnlichkeiten mit anderen vorhandenen Dokumenten festzustellen.