Die DSGVO in der Praxis, für Lehrpersonen, die Compilatio MAGISTER verwenden
DSGVO = Datenschutz-Grundverordnung (personenbezogene Daten)
Sie ist im Mai 2018 in Kraft getreten und verfolgt zwei Hauptziele:
- den betroffenen Personen die Kontrolle über ihre Daten ermöglichen
- und ein hohes Maß an Sicherheit dieser Daten gewährleisten.
Sie gilt für jede Einrichtung, welche personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet und für alle europäischen Einrichtungen.
Die von der DSGVO betroffenen Parteien
Die Bildungsinstitution
Die Bildungsinstitution ist der “für die Datenverarbeitung Verantwortliche”, in der Person ihres Rechtsvertreters
Sie ist verantwortlich für die Verarbeitungen, die sie selbst ausführt, sowie für jene, die Auftragsverarbeiter wie Compilatio ausführen.
Der DSB (oder Datenschutzbeauftragte)
Der DSB ist der Dirigent für die Einführung und den Erhalt der Konformität in der Bildungsinstitution.
Sie müssen ihn identifizieren, er ist Ihr Ansprechpartner in Ihrer Bildungsinstitution, falls Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit der DSGVO auftreten
Die Lehrperson
Sie repräsentiert den Studierenden gegenüber die Bildungsinstitution und handelt gemäß der von der Bildungsinstitution und des DSB festgelegten Richtlinien
Die Lehrperson ist Nutzer des Compilatio MAGISTER Dienstes. Die Schnittstelle der Software ermöglicht die Übermittlung von Verarbeitungsanfragen (z. B. ein Dokument hochladen, ein Dokument analysieren usw.). Man kann sagen, dass die Software die Verarbeitung unter “Einwilligung” des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen durchführt.
Der Studierende
Er liefert personenbezogene Daten im Rahmen des Vertrages mit der Bildungsinstitution, der die Zustimmung des Studierenden zur Verarbeitung seiner Daten vorsehen muss.
Er ist eine von den von der Lehrperson im Namen der Bildungsinstitution bei Compilatio eingeforderten Verarbeitungen “betroffene Person”.
Die Ausübung der Rechte
Auskunftsrecht
Das Auskunftsrecht bezieht sich auf die vom Studierenden eingereichten Dokumente.
Laden sie die vom Studierenden eingereichten Dokumente von Ihrem Nutzerkonto herunter und übermitteln Sie ihm diese über den Kanal Ihrer Wahl.
Sie sind hingegen nicht verpflichtet, ihm den Analysebericht auszuhändigen, den Sie generiert haben: Alles personenbezogenen Daten, die der Studierende geliefert hat, sind bereits in seinem Originaldokument vorhanden.
Recht auf Berichtigung
Um die Informationen zu einem Dokument (Autor, Titel, Kommentar) zu ändern, müssen die Eigenschaften des Dokuments über die Oberfläche der Software angepasst werden.
Es ist hingegen nicht möglich, den Inhalt eines bereits geladenen Dokuments zu ändern. Es muss daher gelöscht und die neue Dokumentversion geladen werden.
Recht auf Löschung
Es reich aus, die Dokumente und Berichte in Ihrer Administrationsoberfläche zu löschen. Damit die Löschung komplett ist, muss:
- der Inhalt des Dokuments aus der Referenzbibliothek gelöscht werden
- der Papierkorb geleert werden
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht
Die Ausübung dieser Rechte geschieht durch die Löschung der Daten.
Da Compilatio kein Archivierungsdienst ist, werden die Dokumente, die man nicht analysieren möchte, nicht aufbewahrt.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Wie beim Auskunftsrecht können Sie das Dokument, das vom Studierenden eingereicht wurde, herunterladen. Sie übermitteln ihm dieses dann über den Kanal Ihrer Wahl. Nur die eingänglich vom Studierenden eingereichten Daten müssen übermittelt werden.
Wenn Sie das Recht auf Datenübertragbarkeit von mehreren Dutzend Dokumenten gewähren und diese in einem “strukturierten” Format (z.B.: CSV, xml, usw.) erhalten möchte: Wenden Sie sich bitte unter Angabe der entsprechenden Referenzen (Kennungen) an den Compilatio Support.
Sie haben maximal einen Monat Zeit, um auf eine Anfrage auf Ausübung von Rechten zu antworten. Bitte leiten Sie Ihre Schritte schnell genug ein, wenn Sie Unterstützung von Compilatio in Anspruch nehmen möchten.